Selbstverständlich können Sie von uns kompetente Beratung und Begleitung bei allen arbeitsrechtlichen Fragen erwarten. Dabei erarbeiten wir vorrangig einvernehmliche, schnelle und pragmatische Lösungen, die gerichtliche Streitigkeiten nach Möglichkeit vermeiden. Unser Beratungsansatz geht aber darüber hinaus. Wir zeigen Ihnen auch Handlungsoptionen und neue Perspektiven auf, deren Chancen und Risiken wir gemeinsam mit Ihnen abwägen. Im Beratungs- und Sparringsprozess erarbeiten wir auf der Basis einer detaillierten Analyse passgenaue Lösungen für Sie, ohne dabei die Kosteneffizienz aus dem Blick zu verlieren.
Als externe Partner unterstützen wir gerne Ihre inhouse Ressourcen und Teams, übernehmen aber auch Mandate im Rahmen eines Full-Service-Ansatzes, der die Erledigung komplexer Aufgabenstellungen in allen zugehörigen Facetten beinhaltet. Im gemeinsamen Gespräch entscheiden Sie, wie wir Sie am besten unterstützen können.
Alle Partner von EmLab Legal haben ihr berufliches Handwerk und ihre professionelle Arbeitseinstellung in der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Freshfields erworben. Wir sind es gewohnt, dringende Anliegen stets umgehend zu bearbeiten – ganz gleich, zu welcher Uhrzeit Sie unsere Hilfe benötigen.
EmLab Legal steht für unsere professionelle Haltung und Philosophie.
Wir beraten Sie persönlich und lösungsorientiert.
Wir beraten und unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen – vom arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft über anspruchsvolle Spezialfragen und komplexe Strukturüberlegungen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zu unseren Mandanten zählen neben nationalen und internationalen Unternehmen auch Vorstände (m/w/d) und Geschäftsführer (m/w/d). Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung von Start-Ups.
Zu unseren Stärken gehört die Vorbereitung und Umsetzung von SE-Gründungen und grenzüberschreitenden Verschmelzungen. Wir haben bereits zahlreiche Unternehmen dabei unterstützt, die richtigen strategischen Weichen für die künftige Mitbestimmung ihrer Arbeitnehmer zu stellen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen Ihres Umwandlungsvorhabens und übernehmen auf Wunsch auch gerne die komplette Koordination des Umwandlungsvorhabens – selbst in komplexen internationalen Strukturen, so dass wir als Ihr zentraler Ansprechpartner fungieren und Sie sich auf die inhaltlichen Fragen Ihres Umwandlungsvorhabens konzentrieren können. Wir unterstützen Sie beim Entwurf der Beteiligungsvereinbarung und der anschließenden Verhandlungsphase mit den Arbeitnehmervertretern. Auch im Nachgang helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Mitbestimmung durch den SE-Betriebsrat.
Das 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verbunden mit der im selben Jahr erfolgten Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat erhebliche Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur börsennotierter Unternehmen. Rechtzeitig zur ersten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 muss jede börsennotierte Gesellschaft ein System zur Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder erarbeiten, das den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen genügen und der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden muss („Say-on-Pay“).
Unsere praktische Expertise umfasst neben dem Entwurf von Vergütungssystemen auch die damit häufig einhergehende Anpassung laufender Dienstverträge. Auf Wunsch stimmen wir uns hierbei eng mit führenden Vergütungsberatern ab und erarbeiten ein zukunftsfähiges Vergütungssystem, das auf die spezifische Situation Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Beratung zu sämtlichen Facetten des Beschäftigtendatenschutzes. Gerade in den letzten Jahren hat dieses Feld immens an Bedeutung gewonnen, da sich einerseits die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz – und insbesondere die Gefahr hoher Bußgelder – mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschärft haben, andererseits die Digitalisierung der Arbeitswelt stetig voranschreitet. Wir beraten Sie zu allen Fragen im Umgang mit personenbezogenen Daten Ihrer Arbeitnehmer, insbesondere zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von IT-Systemen, zum Abschluss von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen hinsichtlich der Implementierung und Nutzung betrieblicher IT-Systeme oder zu Auskunftsverlangen Ihrer Arbeitnehmer.
In den letzten Jahren rückten zunehmend auch kleinere und mittelgroße Unternehmen in den Fokus von Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden. Straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken – sowohl für das Unternehmen als auch die handelnden Personen in der Geschäftsleitung – lassen sich mit Hilfe eines professionellen Compliance-Management-Systems nachhaltig reduzieren. Eine unserer Stärken liegt in der Identifizierung bestehender Risiken sowie der Entwicklung maßgeschneiderter und wirkungsvoller Schutzmechanismen für Ihr Unternehmen (z.B. Einführung eines Code of Conduct, Whistleblowing-Hotlines, Compliance-Schulungen, Mitarbeiter-Checks, Interviews, etc.).
Das Krisenmanagement bei ersten Hinweisen auf regelwidriges oder gar strafbares Verhalten zählt ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten Sie dann gerne bei der Sachverhaltsaufklärung, die nicht selten komplexe Fragen des Beschäftigtendatenschutzes auf den Plan ruft. Auf Wunsch führen wir auch eine erforderlich werdende Internal Investigation für Sie durch, z.B. durch eine IT-gestützte Document-Review verbunden mit Arbeitnehmerbefragungen. Wir helfen Ihnen, jederzeit einen kühlen Kopf zu bewahren, und die richtigen Entscheidungen zu treffen!
Die arbeitsrechtlichen Fragen bei der Gründung eines Unternehmens sind vielfältig. Wir wissen, welchen Herausforderungen Sie sich im Rahmen eines solchen Vorhabens stellen müssen und können Sie auf typische rechtliche Stolpersteine für Gründer hinweisen. Unsere Beratung für Start-Ups umfasst insbesondere die passgenaue Gestaltung von Anstellungs- und Arbeitsverträgen sowie die Erarbeitung spezifischer Vergütungsmodelle für Sie und Ihre Mitarbeiter. Hier sollten Sie gleich zu Beginn die richtigen Weichenstellungen vornehmen, um in späteren Phasen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit nicht zeit- und kostenintensiv nachbessern zu müssen. Wir beraten Sie effizient und kompetent, damit Sie sich ganz auf Ihr Gründungsvorhaben und Ihren unternehmerischen Erfolg konzentrieren können!
Zu unseren Stärken gehört die strategische Beratung von Unternehmen und Führungskräften im Zusammenhang mit der Einführung oder Anpassung von Vergütungs- und Incentivierungsprogrammen. Wir arbeiten eng mit führenden Vergütungsberatern zusammen und haben die praktischen Entwicklungen in diesem Bereich in den letzten Jahren aktiv mitgestaltet.
Unsere praktische Expertise umfasst die Ausgestaltung variabler Vergütungskomponenten (STI oder LTI) in all ihren Facetten: von virtuellen Optionsprogrammen über Phantom Shares bis hin zu „echten“ gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen. Wir haben langjährige Erfahrung mit sämtlichen Spielarten der marktüblichen Incentivierungs- und Beteiligungsprogramme und beraten Sie hierzu zielgerichtet und kompetent.
In größeren Unternehmen oder Konzernen haben Arbeitnehmer das Recht, Vertreter in den Aufsichtsrat Ihres Unternehmens zu entsenden. Diese Vertreter müssen nach deutschem Recht in zeit- und kostenintensiven Verfahren von der Belegschaft gewählt werden. Da die die Kosten des Wahlverfahrens vom Arbeitgeber zu tragen sind und die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats von der ordnungsgemäßen Besetzung des Gremiums abhängt, liegt es naturgemäß auch in Ihrem Interesse, dass Arbeitnehmerwahlen zum Aufsichtsrat effizient und fehlerfrei organisiert werden.
Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserer umfangreichen Expertise, so dass Sie bspw. auch während einer Restrukturierung oder Transaktion keine Sorge haben müssen, dass Ihr Wahlverfahren nachträglich angefochten wird oder Ihr Aufsichtsrat vorübergehend nicht ordnungsgemäß besetzt ist. Soweit erforderlich bereiten wir auch eine gerichtliche Ersatzbestellung für Sie vor und stimmen diese mit dem zuständigen Gericht so ab, dass Ihr Aufsichtsrat nahtlos arbeitsfähig bleibt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen gerne an, die mitbestimmungsrechtlichen Strukturen in Ihren Unternehmen zu analysieren und Vorschläge für eine Optimierung zu machen (z.B. im Zuge einer SE-Umwandlung).
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung zum Tarif- und Arbeitskampfrecht. Wir führen Sie sicher durch diese komplexe Materie, die maßgeblich von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geprägt ist: Egal, ob es um tarifvertragliche Differenzierungsklauseln, die Auflösung von Tarifpluralität, die Tarifgeltung im Rahmen von Umstrukturierungen oder den Umgang mit dynamisch formulierten Bezugnahmeklauseln geht – wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner! Gerne beraten wir Sie dabei auch in strategischer Hinsicht, etwa wenn es um den Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft, die Verhandlung eines Sanierungstarifvertrags oder eines Sozialplantarifvertrags geht. Wir unterstützen Sie auch, wenn Tarifverhandlungen einmal festgefahren sind – mit kreativen Lösungsvorschlägen und, wenn nötig, auch in der Reaktion auf Arbeitskampfmaßnahmen, insbesondere im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Eine besondere Expertise haben wir im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen, die sich im Verhältnis zu Ihren betrieblichen Vertretungen ergeben können. Das reicht von gutachterlichen Stellungnahmen über den Entwurf oder die Überarbeitung von Betriebsvereinbarungen bis hin zur Begleitung von Einigungsstellenverfahren. Wir haben das nötige Fingerspitzengefühl, um konstruktive und kooperative Lösungen mit Ihren betrieblichen Vertretungen zu verhandeln. Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen aber auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Unsere Beratung zielt darauf ab, Ihre Interessen in erster Linie außergerichtlich zu verwirklichen und durch kreative Lösungsansätze gerichtliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Manchmal ist der Gang zu Gericht aber unvermeidbar. In solchen Fällen unterstützen wir Sie mit unserer ausgewiesenen Expertise im Prozessrecht – notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht, in Fragen des europäischen Rechts auch bei Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof. Besondere Erfahrung haben wir auch in der effizienten Gestaltung der Prozessführung bei Massenverfahren, etwa im Zuge einer Betriebsschließung, bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fragen der betrieblichen Altersversorgung oder in Betriebsübergangsszenarien.
Komplexe Restrukturierungsprojekte sind unser Kerngeschäft! Wir haben in unserer Praxis zahllose Reorganisationen, Verlagerungen von Betrieben sowie Betriebsübergänge begleitet. Unsere Stärke ist es, Sie in allen Facetten Ihres Vorhabens umfassend zu unterstützen – von der strategischen Planung bis hin zur Umsetzung und Implementierung vor Ort. Wir beherrschen sämtliche Phasen eines Restrukturierungsprozesses: Angefangen bei der Konzeptions- und Planungsphase, der anschließenden Information der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen, über die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bis hin zur Implementierung. Soweit erforderlich unterstützen wir Sie dabei auch gerne bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir beherrschen sämtliche Facetten der arbeitsrechtlichen Transaktionsberatung. Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit bei Freshfields Bruckhaus Deringer haben wir eine Vielzahl von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A-Transaktionen) erfolgreich begleitet und hierbei die erforderliche Erfahrung für eine zielgerichtete und praxiserprobte Beratung erlangt. Wir wissen genau, welche Faktoren für den Erfolg einer Transaktion entscheidend sind.
Auf Wunsch organisieren wir den Due-Diligence-Prozess und unterstützen Sie bei der Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags. Darüber hinaus haben wir auch langjährige Erfahrung bei der Post-Merger-Integration. Unsere Stärke ist die strategische Beratung im Zusammenhang mit der arbeitsrechtlichen Integration des Targets. Wir helfen Ihnen bei der Harmonisierung der Arbeitsbedingungen und bei konzerninternen Strukturänderungen. Insbesondere haben wir umfassende Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Betriebsübergängen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
In Zeiten konjunktureller Unsicherheiten kann die Senkung der Personalkosten als letztes Mittel für den langfristigen Erhalt eines Unternehmens und seiner Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sein. Unsere Stärke ist die strategische Beratung im Vorfeld und während der Durchführung rechtlich anspruchsvoller Rationalisierungsprojekte. Insbesondere haben wir langjährige Erfahrung in sämtlichen Varianten eines sozialverträglichen Personalabbaus (z.B. durch Freiwilligenprogramme, Arbeitszeitflexibilisierung, Einführung von Kurzarbeit und Rückgriff auf Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, durch Abbau von Arbeitszeitguthaben und Überstunden, Altersteilzeit oder Vorruhestandsregelungen).
Bei all diesen Maßnahmen müssen insbesondere die Information und Einbindung der Arbeitnehmervertreter optimal vorbereitet werden. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch in den anschließenden Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Unser Service umfasst neben der strategischen Beratung auch die Durchsetzung Ihrer Rechte in etwaig erforderlichen streitigen Verfahren.
Tiefgreifende Veränderungen im Unternehmen wie z.B. der Start eines Restrukturierungsprojekts oder die Umwandlung in eine neue Rechtsform als Reaktion auf die veränderten tatsächlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen müssen sämtlichen Stakeholdern professionell erläutert und kommuniziert werden. Der Erfolg solcher Projekte steht und fällt in der Praxis nicht selten mit dem Rückhalt der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter. Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Auswirkungen und Hintergründe nachvollziehbar zu erläutern und Ihre Belegschaft für Ihr Projekt zu gewinnen!
Vertragliche Wettbewerbsverbote sind ein wichtiger Baustein zum Schutz Ihres Unternehmens vor geschäftsschädigender Konkurrenztätigkeit aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter. Allerdings stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote, die obendrein einem ständigen Veränderungsprozess unterworfen sind.
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist daher von elementarer Bedeutung, wenn es um die Wirksamkeit Ihrer vertraglichen Wettbewerbsverbote geht. Unsere Stärke ist es, mit Ihnen vertragliche Regelungen zu erarbeiten, die ganz auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind und im Streitfall auch gerichtlich durchsetzbar sind. Im Fall eines Verstoßes übernehmen wir auf Wunsch daher auch gerne die schnelle und effektive Durchsetzung eines Wettbewerbsverbots – egal ob während eines laufenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses oder danach.
Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Implementierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Zusagen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das umfasst insbesondere die Überprüfung und Umstrukturierung einer bestehenden betrieblichen Versorgung sowie die Einführung neuer Versorgungssysteme.
Heike Bittner studierte Anglistik, Geschichte und Sport an der Westfälischen Wilhems-Universität Münster und war viele Jahre im Marketing tätig, unter anderem für die Werbeagenturen McCann-Erickson und Wilkens & Ayer.
Heike Bittner studierte Anglistik, Geschichte und Sport an der Westfälischen Wilhems-Universität Münster und war viele Jahre im Marketing tätig, unter anderem für die Werbeagenturen McCann-Erickson und Wilkens & Ayer.
EmLab Legal unterstützt Organisationen, die sich um hilfebedürftige Menschen kümmern. Ob durch fachliche Beratung oder finanzielle Unterstützung von Projekten – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen zu unserem CSR Engagement wünschen.
Wie reagiert man, wenn es brennt? Diese Frage haben die Feuerwehr Hamburg und die Verlagsgruppe KIM mit einem Mal- und Arbeitsbuch für Kindergarten- und Grundschulkinder altersgerecht beantwortet. Durch die Ausmalbilder lernen die Kinder spielerisch, wie man sich im Notfall verhält, Hilfe holt und achtsam ist. Erzieher und Eltern können die Abbildungen mit den Kindern besprechen und so richtiges Verhalten üben.
Durch die Unterstützung vieler Unternehmen können die Bücher beim Besuch des FIZ (Feuerwehr-Informations-Zentrum) kostenlos ausgegeben werden
Bildnachweis: Abb. Buch @ Verlagsgruppe KIM
EmLab Legal
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Krois Stamer Wendler
AG Hamburg PR 1349
Kanzlei
Hohe Bleichen 5
20354 Hamburg