Dr. Katrin Stamer ist Mitglied des International Who’s Who of Management Labour and Employment Lawyers. Laut der Zeitung „Wirtschaftswoche“ zählt sie zu den besten deutschen Wirtschaftsanwälten im Arbeitsrecht.
Sie publiziert regelmäßig in Fachbüchern und ist Referentin in arbeitsrechtlichen Seminaren.
Dr. Katrin Stamer ist Mitglied des International Who’s Who of Management Labour and Employment Lawyers. Laut der Zeitung „Wirtschaftswoche“ zählt sie zu den besten deutschen Wirtschaftsanwälten im Arbeitsrecht.
Sie publiziert regelmäßig in Fachbüchern und ist Referentin in arbeitsrechtlichen Seminaren.
Dr. Katrin Stamer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz, Köln und Heidelberg. Ihr Referendariat absolvierte sie beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Im Jahre 1998 wurde sie an der Universität Heidelberg zum Dr. iur. utr. promoviert.
Dr. Katrin Stamer ist seit 2000 als Rechtsanwältin und seit 2003 als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen. Von Februar 2000 bis Juli 2007 war sie in der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer tätig. Hier arbeitete sie in der Praxisgruppe Employment Pensions Benefits unter der Leitung von Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt im Hamburger Büro sowie zeitweise im Düsseldorfer Büro unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen. Im Jahre 2004 war Dr. Katrin Stamer drei Monate im Londoner Büro der Sozietät tätig.
Von August 2007 bis Dezember 2019 war Dr. Katrin Stamer Partnerin der Gragert Stamer Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Hamburg.
Veröffentlichungen
Henssler/Moll/Bepler, Der Tarifvertrag, 2. Aufl. 2016, Verlag Dr. Otto Schmidt
(Teil 8 Geltungsbereich)
Plath, DSGVO/BDSG Kommentar 3. Aufl. 2018, Verlag Dr. Otto Schmidt
(Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG gemeinsam mit Michael Kuhnke)
Beck’sche Online Formulare Prozessrecht (Arbeitsrecht)
Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht 4. Aufl. 2019, Verlag C.H.Beck, §§ 303-307
Erstreikbarkeit tariflicher Sozialpläne: Die Wiederherstellung der Arbeitskampfparität
(gemeinsam mit Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen) in: NZA 2007, 413
„Carried Interest“ im Arbeitsrecht (gemeinsam mit Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt) in:
Betriebs-Berater 2006, 2413
Background Checks von Bewerbern in Deutschland: Was ist erlaubt?
(gemeinsam mit Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt und Lars Hinrichs) in: NZA 2006, 1065
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
FFA Fachanwalt Forum Arbeitsrecht
Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.