Patrick Wendler berät zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungen & Reorganisationen, Fusionen & Übernahmen sowie bei der Ausgestaltung von Vergütungs- und Anreizsystemen. Weiterer Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit ist die Begleitung von Unternehmen und Führungskräften bei komplexen Trennungsprozessen. Außerdem ist Patrick spezialisiert auf arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen, der Digitalisierung der Arbeitswelt sowie bei (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten.
Darüber hinaus verfügt Patrick über besondere Expertise auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung, einschließlich der Besonderheiten bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen. In seiner Zeit bei Freshfields hat Patrick Wendler zahlreiche Unternehmen bei der Umwandlung in die Rechtsform der SE begleitet.
Patrick Wendler berät zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungen & Reorganisationen, Fusionen & Übernahmen sowie bei der Ausgestaltung von Vergütungs- und Anreizsystemen. Weiterer Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit ist die Begleitung von Unternehmen und Führungskräften bei komplexen Trennungsprozessen. Außerdem ist Patrick spezialisiert auf arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen, der Digitalisierung der Arbeitswelt sowie bei (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten.
Darüber hinaus verfügt Patrick über besondere Expertise auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung, einschließlich der Besonderheiten bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen. In seiner Zeit bei Freshfields hat Patrick Wendler zahlreiche Unternehmen bei der Umwandlung in die Rechtsform der SE begleitet.
Patrick studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, der Fordham Law School in New York City sowie an der Bucerius Law School in Hamburg. Das Referendariat absolvierte er beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
Von November 2014 bis Januar 2021 war er in der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer tätig. Hier arbeitete er in der Praxisgruppe Arbeitsrecht im Team von Professor Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt und Dr. Boris Dzida im Hamburger Büro.
Veröffentlichungen
Formerfordernisse für Kündigungen in Zeiten von Corona, in: Hohenstatt/Sittard (Hrsg.), Arbeitsrecht in Zeiten von Corona, 1. Aufl. 2020 und 2. Aufl. 2021 (mit Jonathan Monz)
Unternehmensmitbestimmung während der Covid-19-Krise, in: Hohenstatt/Sittard (Hrsg.), Arbeitsrecht in Zeiten von Corona, 1. Aufl. 2020 und 2. Aufl. 2021 (mit Christopher Krois)
Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsorgan bei Gründung einer Societas Europaea
durch formwechselnde Umwandlung, BB 2020, 1792 (mit Dr. Neda von Rimon)
Sicherung der Funktionsfähigkeit der Unternehmensmitbestimmung während der
Covid-19-Pandemie, Der Betrieb 2020, 1009 – 1014 (mit Christopher Krois)
Das Deutsche Mitbestimmungsgesetz ist mit Unionsrecht vereinbar, BB 2017, 1788
(mit Jonathan Monz)
Mitgliedschaften
Bucerius Alumni e.V.
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)