Anne Hoßbach berät zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Entwicklung und Ausarbeitung maßgeschneiderter Vergütungsmodelle. Sie verfügt zudem über besondere Expertise in der arbeits- und datenschutzrechtlichen Begleitung von internen Untersuchungen und Investigations und zu Themen rund um den Einsatz von Mitarbeitenden im Ausland. Anne vertritt Unternehmen und Führungskräfte regelmäßig in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.
Anne Hoßbach berät zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Entwicklung und Ausarbeitung maßgeschneiderter Vergütungsmodelle. Sie verfügt zudem über besondere Expertise in der arbeits- und datenschutzrechtlichen Begleitung von internen Untersuchungen und Investigations und zu Themen rund um den Einsatz von Mitarbeitenden im Ausland. Anne vertritt Unternehmen und Führungskräfte regelmäßig in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten.
Anne studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Georg-August-Universität in Göttingen. Während ihres Referendariats am Oberlandesgericht Celle in Niedersachsen legte sie einen Ausbildungsschwerpunkt auf das Arbeits- und Sozialrecht und war unter anderem in der Personalabteilung eines großen Hamburger Unternehmens tätig.
Nach ihrem Referendariat arbeitete Anne zunächst in einer internationalen Großkanzlei im Bereich Arbeitsrecht. Im Anschluss war sie in einer Arbeitsrechtsboutique in Hamburg tätig. Während dieser Zeit unterrichtete sie auch als Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an einer Hamburger Hochschule. Seit 2022 ist sie zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht.