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Michael Weber

Associate

Expertise

Michael berät zu allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung, im Bereich Compliance sowie allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Transaktionen und Umstrukturierungen. Außerdem berät Michael Unternehmen in allen Belangen des arbeitsrechtlichen Tagesgeschäfts.

Michael Weber

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Michael berät zu allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung, im Bereich Compliance sowie allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Transaktionen und Umstrukturierungen. Außerdem berät Michael Unternehmen in allen Belangen des arbeitsrechtlichen Tagesgeschäfts.

Werdegang

Michael Weber absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen. Von 2019 bis 2020 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Hamburger Wirtschaftskanzlei NEUWERK tätig, dort im Arbeitsrechtsdezernat von Dr. Sebastian Naber.

Sein Referendariat absolvierte Michael am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen unter anderem am Landesarbeitsgericht Hamburg, bei den Notaren am Alstertor (Hamburg), bei NEUWERK sowie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

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